Mit 25.000 Euro begründet Jenny De la Torre Stiftung zur Betreuung von
Obdachlosen. Spenden dringend benötigt
Ein Kilo einer Salbe gegen Krätze kostet 750 Euro. Nun ist Krätze keine
Krankheit, auf die man im täglichen Leben trifft, in der Obdachlosenpraxis von
Jenny De la Torre am Ostbahnhof aber gehört sie zum Alltag. Hohe Kosten für
Medikamente und Verbandsmaterial sind es, die die Arbeit der engagierten Ärztin
noch schwieriger machen, als sie ohnehin schon ist.
"Wir erhalten säckeweise Medikamentenspenden, können davon aber nur ein Zehntel
verwenden. Obdachlose brauchen andere Medizin als normale Patienten", erklärt De
la Torre. Trotzdem ist sie auf diese Spenden angewiesen, die Personalkosten
zahlt die Kassenärztliche Vereinigung, ihr Gehalt übernimmt die gemeinnützige
MUT GmbH der Berliner Ärztekammer. Weitere Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Für die mittellosen Patienten ohne Krankenschein ist die Behandlung kostenlos.
Um sich aus der Abhängigkeit von Spenden zu befreien, hat De la Torre jetzt "den
ersten Stein gelegt". 25.000 Euro, die sie zusammen mit der "Goldenen Henne" im
vergangenen September von der Illustrierten Superillu als Preisgeld bekam, hat
sie in ihre "Jenny-De-la-Torre-Stiftung" gesteckt. Die soll zunächst Geld für
die benötigten Medikamente bereitstellen und später auch einen Fahrservice zu
Krankenhäusern sowie psychologische Betreuung finanzieren. In Zeiten, in denen
die Obdachlosigkeit eher zunehmen wird, sei ihr Projekt wichtiger denn je,
betonte die Ärztin gestern.
Die gebürtige Peruanerin De la Torre kümmert sich seit neun Jahren um die
medizinische Versorgung von Berliner Obdachlosen. Damals fing sie an, am
Ostbahnhof Menschen zu behandeln, die auf der Straße leben. Unterstützt vom
Senat eröffnete sie später ihre Obdachlosenpraxis. Sie hilft aus Überzeugung und
weil ihr die Arbeit Freude und Kraft gibt. Wenn die Obdachlosen ihre Praxis
verlassen und zum Abschied lächeln, könne das kein Gehalt aufwiegen.
So hat sich De la Torre auch verpflichtet, selbst jährlich weitere 5.000 Euro an
ihre Stiftung zu zahlen, sollten die von Rechts wegen erforderlichen 50.000 Euro
Grundkapital nicht anderweitig - vor allem durch Spenden - erreicht werden. Nur
aufgrund einer Sondergenehmigung darf die Stiftung schon mit der Hälfte des
Gesamtbetrags die Arbeit aufnehmen.
Artikel von: CHRISTOPH TITZ